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Privatkunden

So schließen Sie Ihr Zuhause an unser Netz an

Beantragung Netzanschluss

Nutzen Sie zur Beantragung Ihres Netzanschlusses unser interaktives Webformular.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen digital zum Upload bereit:

  • Einen offiziellen Lageplan des Grundstücks mit allen Grenzen und Gebäuden im Maßstab 1:500

  • Einen Grundrissplan des Kellergeschosses Maßstab 1:100 mit Vorschlag des gewünschten Netzanschlusspunktes im Technikraum

Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Angeboten mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in der Regel ca. 6 Wochen nach Auftragserteilung. 

Nutzen Sie zur Anmeldung das Installateurs- oder Netzanschlussportal unter:

Beauftragung und Bauausführung

Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns die dem Angebot beiliegenden Formulare unterschrieben zusenden.

 

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. In der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen den zuständigen Ansprechpartner mit. Bezüglich eines Termins zur Ausführung setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten

  • Die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist

  • Der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist

  • Der Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist

Reichen Sie Ihren Wunsch-Termin zur Bausausführung gerne hier ein:

Inbetriebnahme und Änderung Netzanschluss

Sobald Ihre Netzanschlüsse durch uns fertig verlegt sind, ist es an der Zeit die Installation im Gebäude fertigzustellen. Die notwendigen Installationsarbeiten sind von einem Fachunternehmen auszuführen. Diese müssen als Vertragsinstallations-Unternehmen (VIU) bei einem Versorgungsunternehmen zugelassen sein.

 

Für die Formalitäten bei der Inbetriebnahme und Ihre Einweisung hinsichtlich der Installationsunterlagen ist Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen zuständig.

 

Das Vertragsinstallations-Unternehmen gibt uns eine Fertigmeldung. Damit wird ordnungsgemäße Ausführung der Installationsarbeiten unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bestätigt. Nach erfolgter Fertigmeldung erfolgt die Inbetriebnahme durch das Vertragsinstallations-Unternehmen mit dem Setzen des jeweiligen Zählers durch uns. Die Zähler verbleiben im Eigentum des Netzbetreibers und werden nach eichrechtlichen Vorgaben ausgetauscht.

Inbetriebnahme

Sobald Ihre Netzanschlüsse durch uns fertig verlegt sind, ist es an der Zeit die Installation im Gebäude fertigzustellen. Die notwendigen Installationsarbeiten sind von einem Fachunternehmen auszuführen. Diese müssen als Vertragsinstallations-Unternehmen (VIU) bei einem Versorgungsunternehmen zugelassen sein.

 

Für die Formalitäten bei der Inbetriebnahme und Ihre Einweisung hinsichtlich der Installationsunterlagen ist Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen zuständig.

 

Das Vertragsinstallations-Unternehmen gibt uns eine Fertigmeldung. Damit wird ordnungsgemäße Ausführung der Installationsarbeiten unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bestätigt. Nach erfolgter Fertigmeldung erfolgt die Inbetriebnahme durch das Vertragsinstallations-Unternehmen mit dem Setzen des jeweiligen Zählers durch uns. Die Zähler verbleiben im Eigentum des Netzbetreibers und werden nach eichrechtlichen Vorgaben ausgetauscht.

Bei Abriss eines Hauses werden in der Regel alle Versorgungsleitungen im öffentlichen Bereich getrennt. Die Kosten hierfür hat die Bauherrschaft zu tragen. Wird anschließend auf dem Grundstück ein neues Gebäude errichtet, wird der jeweilige Netzanschluss wie ein neuer Netzanschluss behandelt. Bei der Berechnung des Baukostenzuschusses wird die für das Grundstück bereits zur Verfügung gestellte Anschlussleitung berücksichtigt.

Abriss eines Gebäudes und Neubebauung eines Grundstückes

Bei Abriss eines Hauses werden in der Regel alle Versorgungsleitungen im öffentlichen Bereich getrennt. Die Kosten hierfür hat die Bauherrschaft zu tragen. Wird anschließend auf dem Grundstück ein neues Gebäude errichtet, wird der jeweilige Netzanschluss wie ein neuer Netzanschluss behandelt. Bei der Berechnung des Baukostenzuschusses wird die für das Grundstück bereits zur Verfügung gestellte Anschlussleitung berücksichtigt.

Auf Kundenwunsch kann ein Netzanschluss umgelegt, abgetrennt oder stillgelegt werden.

 

Bitte beachten Sie:

  • Auf Wunsch verlegen wir Ihre Leitungen an einen neuen Punkt. Der Umlegungsprozess entspricht dem eines neuen Netzanschlusses. Die Kosten für die Umlegung tragen Sie.

  • Auf Wunsch führen wir die Abtrennung Ihres Netzanschlusses durch. Die Kosten für die Abtrennung tragen Sie. Sofern Sie einen Baukostenzuschuss bezahlt haben, müssen Sie diesen bei einer Wiederanschließung kein weiteres Mal bezahlen. Der erstmalig entrichtete Baukostenzuschuss bleibt erhalten.

  • Auf Wunsch führen wir eine Stilllegung Ihres Anschlusses durch. Das Anschlussnutzungsverhältnis mit dem Netzbetreiber wird dadurch beendet. Hierbei übernehmen wir die Kosten.

Umlegung, Abtrennung oder Stilllegung

Auf Kundenwunsch kann ein Netzanschluss umgelegt, abgetrennt oder stillgelegt werden.

 

Bitte beachten Sie:

  • Auf Wunsch verlegen wir Ihre Leitungen an einen neuen Punkt. Der Umlegungsprozess entspricht dem eines neuen Netzanschlusses. Die Kosten für die Umlegung tragen Sie.

  • Auf Wunsch führen wir die Abtrennung Ihres Netzanschlusses durch. Die Kosten für die Abtrennung tragen Sie. Sofern Sie einen Baukostenzuschuss bezahlt haben, müssen Sie diesen bei einer Wiederanschließung kein weiteres Mal bezahlen. Der erstmalig entrichtete Baukostenzuschuss bleibt erhalten.

  • Auf Wunsch führen wir eine Stilllegung Ihres Anschlusses durch. Das Anschlussnutzungsverhältnis mit dem Netzbetreiber wird dadurch beendet. Hierbei übernehmen wir die Kosten.

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