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Aktuelle Technische Vorgaben

zum Einspeisemanagement

nach dem EEG 2021-V und EEG 2023

Privatkunden

Aktuelle Technische Vorgaben zum Einspeisemanagement 

Erzeugungsanlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 15.09.2022 und einer installierten Leistung > 25 kW benötigen eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung. Erzeugungsanlage mit einer Inbetriebnahme nach dem 15.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 25 kW sind von den technischen Vorgaben nach § 9 EEG 2021-V und EEG 2023 ausgenommen.

Die Ausstattung mit einer technischen Einrichtung (70%-Begrenzung oder Einbau einer Fernsteuerung) bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 7 kWp kann durch den Anlagenbetreiber auf Antrag beim Netzbetreiber zum 01.01.2023 aufgehoben werden.

Reichen Sie Ihren Antrag hier online ein:

Bitte reichen Sie Ihre Anfrage nur über dieses zur Verfügung gestellte Online-Formular ein. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigen werden.

Nutzen Sie gerne zur konkreten Veranschaulichung die nachfolgende Grafik zur Abwicklung der technischen Vorgabe.

 

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