Einspeisung
Schritt für Schritt erklärt
Gewerbekunden
So werden Sie zum Einspeiser in unser Netz
Egal ob Wind, Sonne, Wasser, Biogas oder Biomasse - Ihre Anlage bringen wir an unser Netz. Erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie oder Ihr Vertrags-Installationsunternehmen Ihre Anlage bei uns anmelden.
Beantragen Sie Ihre PV-Anlage und / oder E-Ladesäule hier:
Wichtiger Hinweis: Für die Anmeldung von Heimspeichern ohne PV-Anlage nutzen Sie bitte das Datenblatt für Speicher. Bitte schicken Sie uns das Datenblatt an: installationen-strom@fairnetzgmbh.de.
Alle Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG finden Sie hier: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Nach Erhalt und erfolgter Prüfung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie von uns ein Erst-Informations-Schreiben. Sofern es offene Punkte zu den eingegangenen Dokumenten gibt, nehmen wir zu Ihnen oder Ihrem Vertragsinstallations-Unternehmen Kontakt auf.
2. Prüfung der Unterlagen
Nach Erhalt und erfolgter Prüfung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie von uns ein Erst-Informations-Schreiben. Sofern es offene Punkte zu den eingegangenen Dokumenten gibt, nehmen wir zu Ihnen oder Ihrem Vertragsinstallations-Unternehmen Kontakt auf.
Im Anschluss führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss mit der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Netzanschluss möglich ist. Erst danach ist es möglich, Ihnen eine Einspeise-Zusage zu erteilen.
3. Netzberechnung
Im Anschluss führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss mit der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Netzanschluss möglich ist. Erst danach ist es möglich, Ihnen eine Einspeise-Zusage zu erteilen.
Sie erhalten eine Einspeise-Zusage mit einer Gültigkeit von 6 Monaten. In diesem Zuge erhalten Sie Details zum weiteren Vorgehen. Dies beinhaltet auch die Information zu den Unterlagen, die Sie uns bereitstellen müssen.
4. Einspeise-Zusage
Sie erhalten eine Einspeise-Zusage mit einer Gültigkeit von 6 Monaten. In diesem Zuge erhalten Sie Details zum weiteren Vorgehen. Dies beinhaltet auch die Information zu den Unterlagen, die Sie uns bereitstellen müssen.
Ihre Erzeugungsanlage gilt als betriebsbereit, wenn die Module und Wechselrichter installiert und der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet sind. Zu diesem Zeitpunkt muss uns Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen die Fertigstellung der Anlage melden. Bitte denken Sie an das Einreichen der relevanten Unterlagen. Hierfür ist Ihnen die Checkliste behilflich.
5. Fertigmeldung durch Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen
Ihre Erzeugungsanlage gilt als betriebsbereit, wenn die Module und Wechselrichter installiert und der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet sind. Zu diesem Zeitpunkt muss uns Ihr Vertragsinstallations-Unternehmen die Fertigstellung der Anlage melden. Bitte denken Sie an das Einreichen der relevanten Unterlagen. Hierfür ist Ihnen die Checkliste behilflich.
Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen dürfen.
Sollte Ihnen die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei der Fertigmeldung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist durch Sie auf folgender Website möglich: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
6. Registrierung Ihrer Anlage
Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen dürfen.
Sollte Ihnen die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei der Fertigmeldung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist durch Sie auf folgender Website möglich: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
Mit Eingang der Zählermeldung beauftragen Sie die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt direkt mit Ihrem Vertragsinstallations-Unternehmen.
7. Zählersetzung
Mit Eingang der Zählermeldung beauftragen Sie die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt direkt mit Ihrem Vertragsinstallations-Unternehmen.
Sie erhalten von uns nach der Zählersetzung eine schriftliche Bestätigung über den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz. In diesem Schreiben informieren wir Sie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung.
Die Abrechnung der Einspeisung übernehmen wir für Sie. Die Auszahlung der Einspeisevergütung wird Ihrem Konto in monatlich gleichbleibenden Abschlagsbeträgen jeweils zum letzten Banktag eines Monats gutgeschrieben. Zum Jahresende werden die Abschlagsbeträge mit der Endabrechnung verrechnet. Bitte reichen Sie hierzu zum Jahresende Ihren Zählerstand für den Einspeisezähler und, falls vorhanden, für den Erzeugungszähler ein. Als Stichtag gilt jeweils der 31.12. Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW bzw. 100 kWp werden monatliche Abrechnungen erstellt.
8. Vergütung Ihres eingespeisten Stroms
Sie erhalten von uns nach der Zählersetzung eine schriftliche Bestätigung über den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz. In diesem Schreiben informieren wir Sie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung.
Die Abrechnung der Einspeisung übernehmen wir für Sie. Die Auszahlung der Einspeisevergütung wird Ihrem Konto in monatlich gleichbleibenden Abschlagsbeträgen jeweils zum letzten Banktag eines Monats gutgeschrieben. Zum Jahresende werden die Abschlagsbeträge mit der Endabrechnung verrechnet. Bitte reichen Sie hierzu zum Jahresende Ihren Zählerstand für den Einspeisezähler und, falls vorhanden, für den Erzeugungszähler ein. Als Stichtag gilt jeweils der 31.12. Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW bzw. 100 kWp werden monatliche Abrechnungen erstellt.
Hagelschaden, Mindererträge, Diebstahl oder Sturm - die Gründe, Module von bereits installierten Solaranlagen zu tauschen, können vielfältig sein.
Erfüllt der Ersatz von Alt- durch Neumodule die Vorgaben der "PV-Austauschregelung" (Sonderregelung der Clearingstelle EEG), so hat der Austausch keine Auswirkungen auf die bestehenden vergütungsrechtlichen Bestimmungen Ihrer Anlage.
Bitte beachten Sie, dass ein Austausch immer dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.
- Die "PV-Austauschregelung"
Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im EEG bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung.
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, wird das Modul im Moment des Austausches neu in Betrieb genommen und somit nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
- Was sind technische defekte im Sinne der "PV-Austauschregelung"?
- Aufgrund von Fehlern, die dem Modul eigen sind, unterschreitet die erbrachte Leistung des Moduls dessen mindestens zu erwartende Leistung.
- Das Modul weist nach dessen Netzanschluss Eigenschaften auf, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können.
- Die unsachgemäße Montage hat zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul geführt.
Es liegt kein technischer Defekt vor, wenn der gegenüber der ursprünglich projektierten Leistung geringere Stromertrag - u. a. aufgrund unsachgemäßer Montage - durch suboptimale Ausrichtung der Module, Verschattung, Verschmutzung oder andere, nicht dem Solarmodul eigene Gründe verursacht wurde.
Auch altersbedingter Austausch fällt nicht unter die "PV-Austauschregelung".
9. Austausch von Photovoltaik-Modulen
Hagelschaden, Mindererträge, Diebstahl oder Sturm - die Gründe, Module von bereits installierten Solaranlagen zu tauschen, können vielfältig sein.
Erfüllt der Ersatz von Alt- durch Neumodule die Vorgaben der "PV-Austauschregelung" (Sonderregelung der Clearingstelle EEG), so hat der Austausch keine Auswirkungen auf die bestehenden vergütungsrechtlichen Bestimmungen Ihrer Anlage.
Bitte beachten Sie, dass ein Austausch immer dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.
- Die "PV-Austauschregelung"
Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im EEG bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung.
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, wird das Modul im Moment des Austausches neu in Betrieb genommen und somit nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
- Was sind technische defekte im Sinne der "PV-Austauschregelung"?
- Aufgrund von Fehlern, die dem Modul eigen sind, unterschreitet die erbrachte Leistung des Moduls dessen mindestens zu erwartende Leistung.
- Das Modul weist nach dessen Netzanschluss Eigenschaften auf, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können.
- Die unsachgemäße Montage hat zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul geführt.
Es liegt kein technischer Defekt vor, wenn der gegenüber der ursprünglich projektierten Leistung geringere Stromertrag - u. a. aufgrund unsachgemäßer Montage - durch suboptimale Ausrichtung der Module, Verschattung, Verschmutzung oder andere, nicht dem Solarmodul eigene Gründe verursacht wurde.
Auch altersbedingter Austausch fällt nicht unter die "PV-Austauschregelung".